Hallo zusammen,
ich hab da mal eine Frage, die mich aufgrund der aktuellen politischen Situation interessiert:
Wir erleben ja zur Zeit im Nahen Osten bzw. in Nordafrika einige Revolutionen, die dazu geführt haben, dass Staatschefs abtreten mussten. In Libyen war es dann so, dass Mitglieder der Gaddafi-Familie und hochrangige Militärangehörige im Flugzeug das Land verlassen haben und in einem anderen Staat landen wollten. In mehreren Fällen - ich habe leider vergessen, um welches Land/welche Länder es sich handelte - wurde diesen dann die Landung verweigert (u.a. auch, weil die Maschinen nicht preisgeben wollten, wer sich an Bord befindet) und sie mussten andere Ziele anfliegen.
Nun meine Frage: wer entscheidet (z.B. in Deutschland), wer landen darf und wer nicht? Das müsste doch eigentlich die Regierung sein, oder? Und woher weiß der Lotse nun, dass bestimmte Personen nicht landen dürfen?
Das würde mich mal interessieren.
Vielen Dank schonmal für die Antworten!
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Landeverbot
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Re: Landeverbot
Bei den von dir angesprochenen "Landeverboten" (das gleiche gibt es auch für Abflüge oder auch Durchflüge) muss man unterscheiden, ob es um irgendwelche (fehlenden) Lizenzen geht, oder aber auch ob Flugsicherungsgebühren nicht gezahlt wurden, oder aber, den Fall den du jetzt ansprichst, das ganze aus politischem Interesse hervorgeht.
Die Fälle von fehlender Lizenzen und nicht gezahlten Flugsicherungsgebühren habe ich schon selber erlebt, den "politischen Fall" nicht.
Bei Lizenzproblemen wird i.d.R. das LBA der DFS Bescheid geben, diese verteilt diese Infos dann an alle Center- und Towerniederlassungen.
Bei rückständigen Gebühren kann der Flugsicherungsanbieter dies auch selber bestimmen. Auch hier würde dies an die Niederlassungen weitergegeben.
Bei dem von dir genannten "politischen Fall" würde dies durch die Bundesregierung, respektive der Ministerien erfolgen. Diese würden dann der DFS Bescheid geben und das "normale Prozedere" (siehe oben) in Gang gesetzt.
Wenn es um einzelne Personen geht, wird es aber schwierig, weil man ja schlecht wissen kann, wer zum Beispiel wirklich in einem Privatjet an Bord ist.
Die Fälle von fehlender Lizenzen und nicht gezahlten Flugsicherungsgebühren habe ich schon selber erlebt, den "politischen Fall" nicht.
Bei Lizenzproblemen wird i.d.R. das LBA der DFS Bescheid geben, diese verteilt diese Infos dann an alle Center- und Towerniederlassungen.
Bei rückständigen Gebühren kann der Flugsicherungsanbieter dies auch selber bestimmen. Auch hier würde dies an die Niederlassungen weitergegeben.
Bei dem von dir genannten "politischen Fall" würde dies durch die Bundesregierung, respektive der Ministerien erfolgen. Diese würden dann der DFS Bescheid geben und das "normale Prozedere" (siehe oben) in Gang gesetzt.
Wenn es um einzelne Personen geht, wird es aber schwierig, weil man ja schlecht wissen kann, wer zum Beispiel wirklich in einem Privatjet an Bord ist.
Re: Landeverbot
Alles klar. Dann ergeht also immer "von oben" eine entsprechende Anweisung, bestimmte Maschinen bzw. Airlines nicht landen zu lassen.
Das war auch schon alles, was ich wissen wollte.
Vielen Dank!
Das war auch schon alles, was ich wissen wollte.
Vielen Dank!