DAS STRFORUM AUF WHATSAPP

Folge jetzt unserem WhatsApp Kanal unter https://whatsapp.com/channel/0029VaCQZtZ2ZjCu0HMW591P

LuftVG

Neuigkeiten aus der Luftfahrt sowie alle Themen rund ums Spotten, Fotografie und Bildbearbeitung

Moderatoren: Worsen, Bianca, PaddyFly

Antworten
Benutzeravatar
James
Beiträge: 129
Registriert: 26. August 2007 18:51
Wohnort: Esslingen am Neckar
Kontaktdaten:

LuftVG

Beitrag von James » 29. Juni 2008 00:23

Hallo,


das LuftVG. schreibt vor

§16
Erlaubnisbedürftige Benutzung des Luftraumes

(1) Die folgende Arten der Benutung des luftraumes bedürfen im Übrigen der Erlaubnis

1. der Aufstieg von Flugmodellen
a) mit mehr als 5KG Gesammtmasse
b)................
............

5. der Betrieb von fern- oder ungesteuerten FLugkörpern mit Eigenantrieb

Frage:

Was ist mit Modellen unter 5Kg aber ferngesteuert...?



http://www.luftrecht-online.de/regelwer ... luftvo.pdf


Gruß


ex Jannik91

From green to red our days pass by
Waiting for a sign to tell us why
Are we dancing all alone?
Collect some stars to shine for you
And start today ‘cause there are only a few
The sign of times my friend

Benutzeravatar
A319Muck
Beiträge: 248
Registriert: 11. April 2007 10:52
Wohnort: N48°34'E009°14'
Hat sich bedankt: 72 Mal
Danksagung erhalten: 107 Mal

Re: LuftVG

Beitrag von A319Muck » 29. Juni 2008 12:35

Flugkörper ist die Bezeichnung für sämtliche Fluggeräte welche nicht genauer spezifiziert sind (damit man dem Gesetz kein Schnippchen Schlagen kann). Für alles, was die Beamten an Flugkörpern kannten, haben sie im LuftVG eine Definition von "Luftfahrzeugen" aufgestellt. Für Flugmodelle gilt demnach der Text, welcher nur Flugmodelle oder allgemein alle Luftfahrzeuge betrifft, egal ob ferngesteuert oder nicht.

Eine gute Zusammenfassung aller relevanten Regeln findet sich hier:

http://members.aon.at/mf-bierbaum/Model ... esetz.html



Long Beach
Beiträge: 943
Registriert: 5. September 2005 23:28
Wohnort: MD11(F)
Hat sich bedankt: 41 Mal
Danksagung erhalten: 181 Mal

Re: LuftVG

Beitrag von Long Beach » 6. Juli 2008 11:59

Bei Modellen schwerer als 21KG braucht man sogar eine Einzelzulassung vom LBA.


-------------------------------------------------
It doesnt matter how good or bad a situation is, it´ll change!

hpag
Beiträge: 3
Registriert: 5. August 2008 20:16
Wohnort: Plieningen

Re: LuftVG

Beitrag von hpag » 9. August 2008 07:46

Hallo
@Long Beach erst ab 25Kg muss eine Zulassung erfolgen.

Für Flugmodelle benötigt man auch eine Haftplichtversicherung, meine hat 4Mio.€ Deckung obwohl meine Modelle noch bei 2Kg Abfluggewicht liegen.

Grüsse
Heinz



Antworten