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Mindestabstand im Reiseflug

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Bianca
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Mindestabstand im Reiseflug

Beitrag von Bianca » 4. Januar 2008 14:53

Auf meinem letzten Flug habe ich das erste mal gesehen, wie unsere Flugroute von einer anderen Maschine gekreuzt wurde, welche tiefer geflogen ist. Wieviel Meter beträgt denn da der Mindestabstand? Irgendwie sah der Abstand sehr gering aus, was aber sicherlich getäuscht hat, man konnte aber genau erkennen, dass es sich bei der anderen Maschine um einen British Airways A320 handelte, der da auf uns zu kam.



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D-EMLH Driver
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Beitrag von D-EMLH Driver » 4. Januar 2008 15:45

Da kommen die Halbkreisflughöhen zum tragen.
Bedeutet dass man von 000°-179° ungerade Flightlevel zu fliegen hat (FL150, FL250...) und von 180°-359° gerade Flightlevel fliegt.
Bis FL290 beträgt der vertikale Mindestabstand 1000ft.
Und aufgrund der Halbkreisflughöhen kann einem also ein Flieger nur 1000ft (~300m) unter oder über einem entgegenkommen. In gleiche Richtung demnach 2000ft.
Ab FL290 jedoch beträgt der Abstand 2000ft. Das kommt daher dass man ab diesen Höhen Luftdruckbedingt schlechtere Performance und bei älteren Höhenmessern eine steigende Ungenauigkeit hat. Soweit die Standardregelung der ICAO.

Es gibt jedoch den RVSM-Airspace (Reduced Vertical Seperation Minimun) der auch über Europa ab FL290-FL410 herrscht und am 24.1.2002 hier eingeführt wurde. Um in den RVSM-Airspace einfliegen zu dürfen bedarf es an der Erfüllung der MNPS (Minimum Navigational Performace Specifications). Diese umfasst das Vorhandensein von zusätzlichen Instrumenten wie z.B. einen zweiten Höhenmesser, dessen Anzeige sich von der des anderen nur bis zu einem festgelegten Greznwert unterscheiden darf, ein TCAS II und einem RVSM-Zertifizierten Autopiloten der in der Lage ist die Höhe innerhalb bestimmter Grenzen konstant und sicher einzuhalten. Zusätzlich muss die Crew RVSM-Lizenziert sein. Da es heute normal ist ein Flugzeug RVSM-Konform zu betreiben muss im Flugplan angegeben werden wenn man NICHT RVSM-tauglich ist. Das kann durch Defekte oder aber durch Pilotentscheidung passieren.

Ãœbrigens ist auch der Nordatlantik ein RVSM Luftraum.

Oberhalb des RVSM-Airspace also oberhalb FL410 wird dann wieder mit 2000ft vertikal gestaffelt.



SamyJay
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Beitrag von SamyJay » 4. Januar 2008 20:14

Moin,

also kurz gefasst:

Vertikal 5nm
Horizental 1000ft

Im RVSM Airspace ;)


Regards / Grüße Samy
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Martti
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Beitrag von Martti » 4. Januar 2008 20:37

So ist es, kurzum:

5 Meilen oder 1000 ft

bzw. im An- und Abflugbereich der großen Flughäfen:

3 Meilen oder 1000 ft



Gast

Beitrag von Gast » 4. Januar 2008 22:44

Wie sieht denn das an Flugplätzen mit Parallelbahnen aus, wie zB in L.A. oder Paris CDG. Dort wird doch parallel angeflogen, ohne dass da 3 nautische Meilen dazwischen liegen. Gibts auch einen Mindestabstand für Pistenachsen, um einen sicheren Parallelbahnbetrieb zu gewährleisten?

Gruss

JOEL



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foxyankee
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Beitrag von foxyankee » 5. Januar 2008 01:13

Ja, gibt es.

Da meine Centerthemen ja schon von andereren sehr gut beantortet wurden, wage ich mich eine Zahl in den Raum zu stellen, ohne zu wissen, ob sie 100%ig korrekt ist.
Ich meine aber, ab 750 Metern Abstand kann unabhängiger Betrieb erfolgen.

Oder aber man deligiert (wie es in Frankfurt oft gemacht wird) die Staffelung dem Piloten. Dieser kann dann selbst entscheiden, wie nah er ran kann und vor wllem will.
Dafür sind allerdings einige Bedingungen als erfüllt anzusehen , folglich zwingend notwendig (z.B. gute Wetterbedingungenmit bestimmten Minima etc.)

Gute Nacht



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UA901
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Beitrag von UA901 » 5. Januar 2008 04:05

Moin,

hab' gerade mal im Erweiterungsgutachten für die 2. Startbahn nachgeschlagen.
Dort wird angegeben, dass ein unabhängiger Betrieb "erst ab einem Mindestabstand von 1035m (3400ft) möglich" sei.

:sleeping:


Bild

-->Die Jagd auf die 1 000 000km läuft<--

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foxyankee
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Beitrag von foxyankee » 5. Januar 2008 04:30

1035 m ist korrekt!

Festgelegt im Annex 14 der ICAO!



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Beitrag von ATCDevil » 5. Januar 2008 13:53

Ups, das ist mir aber neu! Ich bin noch auf dem Stand von 760m... :oops:



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