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Genehmigung für Großflugzeuge erforderlich?

Verfasst: 30. Januar 2015 22:04
von newhouser
Hallo,

dürfen denn große Flugzeuge wie die der heutige Jumbo generell in STR landen oder müssen diese besonders genehmigt werden?
Bei seiner "Einführung" durfte der A380 wohl auch nur ausnahmsweise in Stuttgart landen, angeblich wegen der zu kurzen Landebahn.

Danke für Infos/Eure Erklärung!

Grüße
newhouser

Re: Genehmigung für Großflugzeuge erforderlich?

Verfasst: 30. Januar 2015 22:23
von degi
Stuttgart hat keine zu kurze Landebahn, hier kann wirklich jedes Flugzeug ohne Probleme starten oder landen.

Re: Genehmigung für Großflugzeuge erforderlich?

Verfasst: 30. Januar 2015 22:24
von shortfinal25
Ich würde die Frage mit einem Ausschnitt aus der AIP beantworten:
1. Zugelassene Luftfahrzeuge
1.1 Luftfahrzeugarten
1.1.1 Flugzeuge bis zur Größe Code Letter E der Bestimmungen in Band 1
Teil I Kapitel 1.1 des Anhangs 14 zum ICAO-Abkommen und Drehflügler;
Flugzeuge mit Strahltriebwerken jedoch nur, soweit sie den Bestimmungen in
Band 1 Teil II Kapitel 3 oder 4 des Anhangs 16 zum ICAO-Abkommen entspre-
chen.
1.1.2 Flugzeuge der Typen Airbus 380, Boeing 747-8 und Antonov 124 (je-
weils Größe Code Letter F der Bestimmungen in Band 1 Teil I Kapitel 1.1 des
Anhangs 14 zum ICAO-Abkommen) bei aus meteorologischen, technischen
oder sonstigen Sicherheitsgründen erforderlichen Ausweichlandungen ein-
schließlich anschließender Starts; Flugzeuge der Typen Airbus 380 und Bo-
eing 747-8 außerdem bei Übungsflügen ohne Passagiere und Fracht.
1.1.3 Andere Luftfahrzeuge PPR, soweit nicht durch 1.1.1 oder 1.1.2 ausge-
schlossen.
PPR = Prior Permission Required

Damit kann man mit einer 747-400 ohne Zusatzgenehmigung landen.

Re: Genehmigung für Großflugzeuge erforderlich?

Verfasst: 31. Januar 2015 00:38
von newhouser
OK, danke für die Antworten!