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Bilder der Airbase
Moderatoren: Worsen, Bianca, PaddyFly
- STR-Fan
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Bilder der Airbase
Ich wollte neulich eien Amy-Maschine fotografieren als plötzlich ein Mann sagte ich solle nicht fotografieren! Darf man von der Airbase keine Bilder machen oder darf man nicht die Maschinen fotografieren?
instagram: @msaviationpics
- Boeing0711
- Beiträge: 253
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was war denn das für ein "Mann" STR-Fan ?
meines Wissens gibt es schon ne schriftliche Grundlage für ein Verbot. Ich erinner mich an eine email mit Gesetzesauszug die der Jens mal geschickt hat, war es sogar das Grundgesetz ?, in der stand das das fotografieren in militärische Anlagen, wie z.b. Kasernen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des wachhabenden Offiziers oder ähnliches zugelassen ist. Aber ich denk wenn man es nicht übertreibt, z.b. keine Personen, mil. Güter oder Kennzeichen zeigt, interessiert es wohl niemand.
Aber wenn natürlich Polizei, Bundespolizei oder MP kommt würd ich brav mit dem Kopf nicken und schleunigst das Weite suchen.
meines Wissens gibt es schon ne schriftliche Grundlage für ein Verbot. Ich erinner mich an eine email mit Gesetzesauszug die der Jens mal geschickt hat, war es sogar das Grundgesetz ?, in der stand das das fotografieren in militärische Anlagen, wie z.b. Kasernen, nur mit ausdrücklicher Genehmigung des wachhabenden Offiziers oder ähnliches zugelassen ist. Aber ich denk wenn man es nicht übertreibt, z.b. keine Personen, mil. Güter oder Kennzeichen zeigt, interessiert es wohl niemand.
Aber wenn natürlich Polizei, Bundespolizei oder MP kommt würd ich brav mit dem Kopf nicken und schleunigst das Weite suchen.
- Flori
- Beiträge: 1240
- Registriert: 23. September 2005 12:02
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Also normalerweise gilt dieses Fotografierverbot nur innerhalb von Kasernen (ist aber inzwischen in einigen Kasernen aufgehoben). Wenn du da von außerhalb fotografierst dürfte normalerweise nix dagegen sprechen... Aber wie Boeing0711 schon gesagt hat: wenn da irgend ein Uniformierter daher kommt, schön brav sein
-
- Beiträge: 943
- Registriert: 5. September 2005 23:28
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Das Schutzbereichsgesetz beschreibt, das Fotografieren IN militärische Einrichtungen strafbar ist. Wenn man also auf der Terasse steht und man hält mal kurz rüber, ist die offiziell verboten. Hier ein Schriftwechsel via Bundeswehr:
"Nach Auskunft unseres Rechtsberaters ist in der Bundesrepublik Deutschland
das Fotografieren von Luftfahrzeugen grundsätzlich erlaubt. Indes verbietet
§ 5 Abs. 2 Schutzbereichsgesetz in den amtlich zum "Schutzbereich"
erklärten Gebieten (z.B. Kasernenanlagen, Fliegerhorste und andere
militärische Liegenschaften) das Fotografieren ohne Genehmigung und bedroht
es mit Geldbussen (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 Schutzbereichsgesetz). Das
"Sicherheitsgefährdende Abbilden" (§ 109g Strafgesetzbuch) ist darüber
hinaus eine mit Freiheitsstrafe bedrohte Straftat.
Bei beabsichtigten Aufnahmen von militärischen Luftfahrzeugen in
unmittelbarer Nähe von Kasernenanlagen/Fliegerhorsten empfehle ich daher
eine frühzeitige Anmeldung/Vorstellung beim jeweiligen Kasernenoffizier,
Kasernenfeldwebel oder bei dem diensthabenden Wachpersonal.
Sie können dadurch nicht nur Missverständnisse vermeiden und eventuellen
Unannehmlichkeiten vorbeugen, sondern erhalten in der Regel auch
Informationen über geplante Starts und Landungen sowie die besten
Örtlichkeiten zum Fotografieren. Die zuständigen Kasernenkommandanten
können auf Antrag auch Sondergenehmigungen zum Fotografieren in
militärischen Anlagen erteilen.
Über entsprechende Regelungen ziviler Flugplätze innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland können wir Ihnen leider keine Auskünfte geben.
Bitte erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Flughafen- bzw.
Flugplatzverwaltungen."
Also, wenn ein "irgendwer" sagt, fotografieren sei verboten, so ist dies erst einmal grundsätzlich falsch. Einzig das Abbilden von militärischen Anlagen ist strafbar. Ein Militärflugzeug im Anflug zu fotografieren ist grundsätzlich NICHT verboten.
Grüße
Long Beach
"Nach Auskunft unseres Rechtsberaters ist in der Bundesrepublik Deutschland
das Fotografieren von Luftfahrzeugen grundsätzlich erlaubt. Indes verbietet
§ 5 Abs. 2 Schutzbereichsgesetz in den amtlich zum "Schutzbereich"
erklärten Gebieten (z.B. Kasernenanlagen, Fliegerhorste und andere
militärische Liegenschaften) das Fotografieren ohne Genehmigung und bedroht
es mit Geldbussen (§ 27 Abs. 1 Nr. 2 Schutzbereichsgesetz). Das
"Sicherheitsgefährdende Abbilden" (§ 109g Strafgesetzbuch) ist darüber
hinaus eine mit Freiheitsstrafe bedrohte Straftat.
Bei beabsichtigten Aufnahmen von militärischen Luftfahrzeugen in
unmittelbarer Nähe von Kasernenanlagen/Fliegerhorsten empfehle ich daher
eine frühzeitige Anmeldung/Vorstellung beim jeweiligen Kasernenoffizier,
Kasernenfeldwebel oder bei dem diensthabenden Wachpersonal.
Sie können dadurch nicht nur Missverständnisse vermeiden und eventuellen
Unannehmlichkeiten vorbeugen, sondern erhalten in der Regel auch
Informationen über geplante Starts und Landungen sowie die besten
Örtlichkeiten zum Fotografieren. Die zuständigen Kasernenkommandanten
können auf Antrag auch Sondergenehmigungen zum Fotografieren in
militärischen Anlagen erteilen.
Über entsprechende Regelungen ziviler Flugplätze innerhalb der
Bundesrepublik Deutschland können wir Ihnen leider keine Auskünfte geben.
Bitte erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Flughafen- bzw.
Flugplatzverwaltungen."
Also, wenn ein "irgendwer" sagt, fotografieren sei verboten, so ist dies erst einmal grundsätzlich falsch. Einzig das Abbilden von militärischen Anlagen ist strafbar. Ein Militärflugzeug im Anflug zu fotografieren ist grundsätzlich NICHT verboten.
Grüße
Long Beach
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